Der Abzug von Fremdfinanzierungskosten als Betriebsausgaben im Rahmen
der Ertragsbesteuerung sieht sich einem Spannungsfeld gegenüber.
Einerseits können in Zeiten von flexiblen Kapitalmärkten multinationale
Konzerne mit der gezielten Aufnahme von Fremdkapital Steuervermeidung
betreiben. Andererseits stellt die Abzugsfähigkeit von
Fremdfinanzierungskosten sicher, dass Unternehmen nach ihrer
Leistungsfähigkeit besteuert werden. Gleichzeitig sollte auch die
Diskriminierung der Eigenkapitalfinanzierung im Gegensatz zur
Fremdkapitalfinanzierung bei der Besteuerung vermieden werden. Unter
Berücksichtigung des aufgezeigten Spannungsfeldes stellt die Arbeit
zunächst die grundsätzliche Behandlung von Finanzierungskosten im Rahmen
der Ertragsbesteuerung dar. Anschließend werden konkrete Regelungen zur
Beschränkung der Abzugsfähigkeit von Fremdfinanzierungskosten im
Ertragssteuerrecht wie etwa die Zinsschranke aufgezeigt. Daran
anknüpfend wird auf die Zielsetzung und mögliche Rechtfertigungen dieser
Beschränkungen eingegangen. Weiter wird analysiert, inwiefern die
Beschränkungen das dargelegte Spannungsfeld beeinflussen. Abschließend
wird mit der zinsbereinigten Gewinnsteuer eine mögliche Alternative zum
bestehenden Ertragsteuersystem dargestellt und das Ergebnis der Arbeit
zusammengefasst.