Nach klassischer vertragstheoretischer Vorstellung sind es allein die
Vertragsparteien, die samtliche Vertragsinhalte festlegen. Dies alles
soll zudem im kurzen Augenblick des Vertragsschlusses geschehen.
Tatsachlich organisiert unser Vertragsrecht jedoch eine personell wie
zeitlich sorgsam verteilte Entscheidungsfindung, die einem konkreten
Anliegen dient: Jede Partei soll nur so weit rechtlich belastet werden,
wie dies deren eigenen Zielen dient (Rechtfertigungsprinzip). Markus
Rehberg illustriert dies anhand klassischer Fallgruppen wie Drohung,
Irrtum, Eigenschaften, Stellvertretung, Allgemeine Geschaftsbedingungen,
Werbung, dispositives Recht oder Leistungsstorungen. Besondere
Aufmerksamkeit widmet er dabei der so fruchtbaren Diskussion des 19.
Jahrhunderts sowie wichtigen internationalen Stimmen.