Vorliegende Arbeit wurde im Wintersemester 1993/94 von der Juristi-
schen Fakultat der Universitat Heidelberg als Dissertation angenommen.
Sie hat ihre Grundlage in einem Gutachten, welches der Verfasser ge-
meinsam mit Herrn Prof. Dr. lochen Abr. Frowein im Sommer 1992 im
Vorfeld der Reform des deutschen Asylrechts rur das Bundesministerium
der Justiz erstellt hatl. Ihm sei an dieser Stelle sowohl rur die Uber-
nahme der Zweitkorrektur als auch rur die Bereitschaft gedankt, das
Gutachten als Grundstock rur vorliegende Arbeit nutzen zu konnen.
Meinem, Doktorvater, Herrn Prof. Dr. Helmut Steinberger, danke ich fur
die Betreuung der Arbeit, manches fachliche und personliche Ge- sprach
und das Verstandnis und die Gewahrung des notigen Freiraums, welche es
ermoglicht haben, die Arbeit in einem verhaltnismiillig engen zeitIichen
Rahmen erstellen zu konnen. Den Vorgenannten und Herrn Prof. Dr. RUdiger
Wolfrum mochte ich auBerdem rur ihre Bereitschaft danken, meine Studie
in die Reihe der Beitrage zum auslandischen Offentlichen Recht und
VOlkerrecht aufzu- nehmen. Dariiber hinaus danke ich allen Mitarbeitern
des Heidelberger Max-Planck-Instituts fur auslandisches Offentliches
Recht und Volker- recht, insbesondere den Kollegen aus der Bibliothek,
ohne deren freund- liche Hilfsbereitschaft die Arbeit in dieser Form so
nicht hatte zustande kommen konnen. Weiterhin ist aber auch all denen
mein Dank aus- zusprechen, die durch ihre stete Gesprachsbereitschaft
den Erfolg der Arbeit mit befOrdert haben.