In diesem Forschungsbericht analysieren die Autoren das
Geldwäschepotential der einzelnen Glücksspielformen in Abhängigkeit der
Anbieter und lizensierenden Jurisdiktion. Dabei legen sie die 4.
EU-Geldwäscherichtlinie zugrunde, die von den Mitgliedsländern verlangt,
Glücksspielanbieter einer besonderen Kontrolle zu unterwerfen, um
Geldwäsche präventiv zu unterbinden. Bislang müssen lediglich Casinos
diese Vorschriften erfüllen. Die Autoren zeigen auf, dass ausschließlich
für Lotterien ein geringes Geldwäscherisiko nachgewiesen werden kann.
Die Anbieter aller anderen Glücksspielformen sind daher als
Verpflichtete nach dem Geldwäschegesetz (GwG) aufzunehmen.