Verwaltungsrecht soll dem Einzelnen Schutz gewähren und der Verwaltung
zu wirkungsvoller und effizienter Erfüllung ihrer Aufgaben rechtlich den
Weg ordnen. Dieser Doppelauftrag sieht sich vor zahlreichen neuen
Herausforderungen: Was kann die Gesetzesgebundenheit der Verwaltung
angesichts komplexer Risikolagen noch leisten? Welche Rolle kommt den
Gerichten zu? Welche Richtung wird durch das EG-Recht vorgezeichnet? Die
Vielfalt der Veränderungen erschwert die Orientierung. Nur wenn sich das
allgemeine Verwaltungsrecht als systematisches Fach versteht, lassen
sich zur Beantwortung dieser Fragen auch durchlaufende, verlässlichere
Entwicklungslinien finden. Die zweite Auflage wurde grundlegend
überarbeitet.