Mit der Aufnahme von PatientInnen übernimmt der Krankenhausbetreiber
eine besondere Fürsorgepflicht, sowohl für die medizinisch-pflegerischen
Tätigkeiten als auch für die Sicherheit und den Schutz der Menschen in
der Anstalt. Aufgrund verschiedener möglicher Betriebszustände können
grundsätzlich unterschiedliche Beeinträchtigungen des Klinikbetriebs
entstehen. Eindeutige Rechtsgrundlagen gibt es zurzeit nur für den
Krankenhausbetrieb als solches, für den Datenschutz und im weiteren für
das Qualitätsmanagement und daraus abgeleitet für das Risikomanagement.
Aus den Katastrophenschutzgesetzen der Länder und aus dem
Verbandsverantwortlichkeitsgesetz lassen sich Vorgaben für die
Krankenhaussicherheit ableiten. Eindeutige rechtliche Grundlagen für
eine 'Unternehmenssicherheit' gibt es jedoch nicht. Zurzeit sind keine
Studien oder Statistiken über die Situation in Krankenanstalten im
Hinblick auf Kriminalität (Kriminaldelikte) bekannt bzw. verfügbar. Die
staatlichen Kriminalstatistiken in Österreich und Deutschland haben das
gegenständliche Thema bisher nicht als eigenen Punkt erfasst. Die
Etablierung eines Corporate Security Managements, als strategische,
taktische und operative Ebene für Service und Security(R) in der
Krankenanstalt, erscheint als unabdingbar.