Diplomarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen,
Bilanzierung, Steuern, Note: 2,3, Universität Passau, Sprache: Deutsch,
Abstract: Internationale Rechnungslegungsvorschriften, v.a. die IFRS
(International Financial Reporting Standards) gewinnen zusehends an
Bedeutung. So sind deutsche börsennotierte Konzerne spätestens seit 2007
verpflichtet, ihre Jahresabschlüsse gemäß den IFRS aufzustellen. Im
Vergleich zur Rechnungslegung nach deutschem Handelsrecht (HGB) ergeben
sich u.a. auf dem Gebiet der Pensionsverpflichtungen erhebliche
Unterschiede. Die vorliegende Arbeit befasst sich mit Contractual Trust
Arrangements (CTA) in Deutschland, der Gründung von unternehmenseigenen
Pensionsfonds zur bilanziellen Anerkennung desselben als "funded pension
plan" nach anglo-amerikanischem Vorbild. Als Folge des CTA werden in der
Bilanz nach IAS/IFRS nur noch Pensionsverpflichtungen ausgewiesen, die
nicht durch für Pensionszahlungen reserviertes und gegen Insolvenz
gesichertes Pensionsvermögen gedeckt sind (Nettoausweis). Ein derartiger
Nettoausweis ist nach HGB nicht zulässig. Bereits etwa zwei Drittel der
DAX30-Unternehmen haben einen CTA gegründet, um ihre
Pensionsverpflichtungen ganz oder zum Teil mit Fondsvermögen zu
bedecken.