Nach traditioneller Sichtweise schützt ein Bezugsrecht Altaktionäre
unter anderem vor Vermögensnachteilen. In neuerer Zeit werden allerdings
verstärkt mit Bezugsrechten verknüpfte Nachteile diskutiert. Dies hat
den deutschen Gesetzgeber veranlasst, Erleichterungen bei den
Möglichkeiten eines Bezugsrechtsausschlusses vorzunehmen.
Udo Terstege unterzieht behauptete Nachteile einer grundlegenden
kritischen Überprüfung. Er untersucht insbesondere, inwieweit
Transaktionszeiten und Anreizprobleme geeignet sind, Nachteile eines
Bezugsrechts zu begründen. Es wird deutlich, dass die
Bezugsrechtsnachteile größtenteils auf unbewiesenen Behauptungen
beruhen. Anhand einer modelltheoretischen Untersuchung zeigt der Autor
außerdem, dass negative Bezugsrechtsdisparitäten durch die
Berücksichtigung von Transaktionskosten fundiert werden.
Die Arbeit wurde mit dem Förderpreis 2001 der Heinz-Ansmann-Stiftung
ausgezeichnet.