Akademische Arbeit aus dem Jahr 2018 im Fachbereich BWL - Bank, Börse,
Versicherung, Note: 2,3, Hochschule der Sparkassen-Finanzgruppe Bonn
(Hochschule der Sparkassen-Finanzgruppe), Veranstaltung: Graduate /
Master / MBA, Sprache: Deutsch, Abstract: Die EU und die Regierungen
weltweit haben sich mit der Unterzeichnung des Pariser Übereinkommens
zum Klimaschutz und der UN-Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung zum
Ziel einer nachhaltigeren Wirtschaft und Gesellschaft bekannt. Für mehr
nachhaltiges Wachstum kommt es auf jeden Einzelnen in der Gesellschaft
an. Das Finanzsystem und speziell das Kreditgeschäft sind hiervon nicht
ausgenommen. Eine Berücksichtigung von Klimarisiken bei der
Kreditvergabe erfolgt von den Kreditinstituten bisher uneinheitlich, da
keine aufsichtsrechtlichen Anforderungen existieren. Die Europäische
Kommission hat im März 2018 ihre Strategie für ein nachhaltiges
Finanzwesen vorgestellt. Diese beinhaltet unter anderem die Einbeziehung
der Nachhaltigkeit in die Aufsichtsvorschriften. Während einige
Institute übergreifende oder sektorspezifische Nachhaltigkeitskriterien
für die Kreditvergabe entwickelt und in ihrer Risikostrategie verankert
haben, beschäftigen sich andere Banken und Sparkassen keineswegs mit der
Bewertung von Klimarisiken im Kreditgeschäft. Möglicherweise besteht ein
Zielkonflikt zwischen den Klimarisiken und den Ertrags-, Kosten- und
Kundenzielen des jeweiligen Kreditinstituts. Das Auflösen dieses
Konflikts und die damit verbundene Verringerung von denkbaren
Reputationsrisiken können durch Dialoge mit Stakeholdern erfolgen.