Das vorliegende Heft beschäftigt sich mit drei ve1'schiedenen
Themengruppen: 1. Familienrecht, 2. Erbrecht und 3. Vertretung -
Vollmacht. Diese drei Gebiete stehen in der Bankpraxis in vorderster
Linie der Proble- matik im Zusammenhang mit der Führung von Konten und
Depots bzw. mit der Rückführung von Krediten. Es kann jedoch nicht
geleugnet werden, daß gerade auf diesem Schwerpunkt bei vielen
Bankangestellten nur bruchstück- artiges Wissen vorhanden ist. Meist
besteht die Begründung für die Lösung eines Problems darin, daß man
sagt: "Wir machen es eben so." Es darf hier hervorgehoben werden, daß
man es "eben so" machen kann, daß man aber wissen muß, was das Gesetz in
der einzelnen Situation als rechtens ansieht. Erst wenn man das weiß,
kann man das Risiko ermessen, das man läuft, wenn man es "eben so"
macht. Als Generalformel kann man daher für die drei Gebiete sagen: Man
sollte genau wissen, was man - entsprechend den zwingenden Vorschriften
des Ge- setzes - im Einzelfall tun muß, um zu wissen, was man tun darf.
Im einzelnen: die erste Einführung in das Familienrecht ist die
Grundlage fÜl1 die bankbetrieblichen Konsequenzen. Man muß etwas wissen
über Ehe- und Familiennamen, über die Schlüsselgewalt und über
Haushaltsführung, Erwerbs- tätigkeit und Familienunterhalt. Dann erst
kann man den ersten wesentlichen Punkt, das Verhältnis Eltern-Kind
leicht erfassen.