Leisten die Programme der Lokalsender in Nordrhein-Westfalen einen Bei-
trag zur Forderung der Gleichstellung der Frau? Dieser zentralen Frage
wird in einem mehrstufigen Untersuchungsdesign nachgegangen: Urn die
Inhalts- analyse der Programme gruppieren sich Fallstudien in
Redaktionen, Befra- gungen von Horerinnen und Horem und eine gesonderte
Analyse der Frau- enprogramme im Biirgerfunk. Die Untersuchungsfelder
entwickelten wir in einer Literaturanalyse und im Gesprach mit
Gleichstellungsexpertinnen aus Medien und Gesellschaft. Die zentralen
Befunde der Stu die wurden vor einer abschlieBenden Bewertung in einem
Workshop mit Lokalfunk-Praktikerin- nen und -praktikem diskutiert.
Ausgangspunkt der Untersuchung ist der gleichstellungsspezifische Pro-
grammgrundsatz des Landesrundfunkgesetzes - in seiner passiven Wirkungs-
richtung als Kontrollnorm und programmlicher Mindest-Standard sowie in
seiner aktiven Wirkungsrichtung als rundfunkpolitisches Leitbild eines
gleich- stellungsfOrdemden Programms. Die Untersuchung zeigt, daB dem
Programmauftrag formal geniige getan wird. Das heiBt: Kein Lokalsender
in Nordrhein-Westfalen unterschreitet die Mindestanforderungen des
Landesrundfunkgesetzes. Wahrend des Untersu- chungszeitraumes stieBen
wir zwar in Einzelfallen auf offensichtlich oder unterschwellig
diskriminierende Programmbeitrage oder -elemente, es fanden sich aber
keine Hinweise auf eine systematische Diskriminierung von Frauen in
redaktionellem Programm und Werbung. Der Buchstabe des Gesetzes wird
jedoch nicht mit Leben gefiillt.