Der Europäische Kulturkanal ARTE ist einmalig in der europäischen
Rundfunklandschaft. Was zeichnet die besondere Rechtsstellung dieses
Fernsehsenders aus? Steht der im Kompromisswege entwickelte, vom
deutschen Rundfunkstandard abweichende Rechtsstatus von ARTE im Einklang
mit den Vorgaben des Grundgesetzes? Diese Fragen werden in der
Abhandlung eingehend untersucht und beantwortet. Die Autorin zeigt dazu
die verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen - insbesondere die
Kooperationsgrenzen der in Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG geschützten
Rundfunkfreiheit - auf, die auch für zukünftige Beteiligungen von ARD
und/oder ZDF an einem vergleichbaren supranationalen Gemeinschaftssender
einzuhalten wären.