1. Definition und Abgrenzung Am Beginn einer Darstellung tiber ein so
umfangreiches Gebiet wie das der Arbeitswissenscbaft sollte zum besseren
Verstandnis und zur Vereinheitlichung der Sprache eine Definition des
Be- griffes und seines Inhaltes nicht fehlen. Es erscheint naheliegend,
hierzu die offizielle Definition zu verwenden, eine Definition, die sich
die Gesellschaft fUr Arbeitswissenschaft (GfA) in einem im Jahre 1972
veriiffentlichten Memo- randum selbst gab. Danach versteht sich die
Arbeitswissenschaft wle folgt: "Inhalt der Arbeitswissenschaft ist die
Analyse und Gestaltung von Arbeitssystemen, wobei der arbeitende Mensch
in seinen individuellen und sozialen Beziehungen zu den technischen
Elementen des Arbeitssystems Ausgang und Ziel der Betrachtung ist.
Arbeitswissenschaft ist deswegen die Wissenschaft von der menschlichen
Arbeit, speziell unter den Gesichtspunkten der Zusammenarbeit von
Menschen und des Zusammenwirkens von Men- schen, Betriebsmitteln und
Arbeitsgegenstanden, den Voraussetzungen und Bedingungen, unter denen
die Arbeit sich vollzieht, den Wirkungen und Folgen, die sie auf
Menschen, ihr Verhalten und damit auch fiir ihre Leistungsfahigkeit hat,
sowie den Faktoren, durch die Erscheinungs- formen, Bedingungen und
Wirkungen der Arbeit menschengerecht beeinflugt werden kiinnen.
Gestaltung der Arbeit nach arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen
umfagt damit aile Magnah- men, durch die das System Mensch und
Arbeitsobjekt menschengerecht, d.h. gemessen am Mag- stab Mensch und
seinen Eigengesetzen, beeinflugt werden kann.