Inhaltsangabe: Zusammenfassung: Diese Arbeit stellt dar, in welchem
Verfahrensstadium und an welcher Person das Akteneinsichtsrecht geknüpft
sein soll. Diese Ausarbeitung zeigt das Strafverfahren bzw. das
Steuerstrafverfahren mit den Verfahrensbeteiligten des Beschuldigten,
Verteidigers, Zeugen und Zeugenbeistand. Das Akteneinsichtsrecht gehört
im Strafverfahren zu den wichtigsten und grundlegenden Verfahrensrechten
der Verteidigung, deren Effizienz genaue Kenntnis der dem Beschuldigten
zur Last gelegten Umstände voraussetzt. Ohne Kenntnis der
Ermittlungsakten kann der Verteidiger deshalb nicht erfolgreich
verteidigen. Das Recht auf Verteidigung liefe praktisch leer, wenn der
Strafprozess als Geheimverfahren geführt würde. Der Verteidiger hat die
Möglichkeit, im Gespräch mit dem Mandanten zu erfahren, worum es der
Sache nach geht. Für eine erfolgsversprechende Verteidigungsstrategie
erscheint es jedoch viel wichtiger, die Position des Staates bzw. der
Ermittlungs- oder aktenführenden Behörden in Erfahrung zu bringen. Die
dann gewährte Akteneinsicht gewährleistet demzufolge zunächst eine
bestimmte „Offenheit" des Verfahrens. Transponiert man diese Absichten
und Vorgehensweisen des Verteidigers eines Beschuldigten auf die
Verfahrensbeteiligten, in Gestalt des Zeugen und seines konsultierten
Zeugenbeistands, werden einige Parallelen dieser Zielrichtungen
sichtbar. Wie aus der folgenden Untersuchung hervorgehen wird, ist der
Zeuge im Steuerstrafverfahren, in Hinsicht auf den weiteren
Verfahrensverlauf, eine angreifbare Person. Die Verfahrensstellung des
Zeugen kann schnell in die Verfahrensstellung eines Beschuldigten oder
eines zusätzlichen Beschuldigten wechseln. Um dieser Gefahr möglichst
frühzeitig entgegen wirken zu können, wäre es für den Zeugenbeistand von
enormer Bedeutung, eine Akteneinsicht in Bezug auf das geführte
Verfahren zu erhalten. Diese Erkenntnisse könnte er dann in einem
Zeugenbeistandsgesprächs mit seinen Mandanten explizit erörtern um dann
eine